Gleichstellungsbeauftragte

Tätigkeitsmerkmale der Frauenbeauftragten

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Gemäß § 20 NGG ist die Frauenbeauftragte an allen personellen, sozialen und organisatorischen Vorhaben der Schule, die die Belange der weiblichen Lehrkräfte berühren, rechtzeitig zu beteiligen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitszeitregelungen,
  • Teilzeitregelungen,
  • Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen,
  • Zulassungen zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,
  • Versetzungen,
  • Planung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen,
  • Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen,
  • Entsendungen in Gremien,
  • Ausnahmen von der Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.

Des Weiteren steht die Frauenbeauftragte gern und jederzeit mit Tat und Rat zur Seite bei:

  • Berufseinstieg,
  • Problemen in der Schule,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Bewerbungen auf Funktionsstellen,
  • Konflikten zwischen den Kolleginnen und den Kollegen und ggf. der Schulleitung,
  • den Problemfeldern sexuelle Belästigung und Mobbing,
  • Arbeitszeitfragen wie z. B. Teilzeit, Elternzeit, Stillzeiten,
  • Abordnung und Versetzung,
  • Fort- und Weiterbildung.