Einjährige Fachschule Agrarwirtschaft (FSA1)

Überblick

Aufnahmevoraussetzungen

In die einjährige Fachschule – Agrarwirtschaft (FSA1) kann aufgenommen werden, wer

Abschlüsse und Berechtigungen

Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen berechtigt, das Führen der Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter“

Außerdem berechtigt das Bestehen der Abschlussprüfung zum Eintritt in die Klasse II der zweijährigen Fachschule – Agrarwirtschaft.

{slider Dauer der Ausbildung}

Die Ausbildung in der einjährigen Fachschule –Agrarwirtschaft mit Vollzeitunterricht dauert ein Jahr.

{slider Unterrichtsfächer}

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