Einjährige Fachschule Agrarwirtschaft (FSA1)

Überblick

Aufnahmevoraussetzungen

In die einjährige Fachschule – Agrarwirtschaft (FSA1) kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
  • eine erfolgreiche abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und
  • den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Abschlüsse und Berechtigungen

Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen berechtigt, das Führen der Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter“

Außerdem berechtigt das Bestehen der Abschlussprüfung zum Eintritt in die Klasse II der zweijährigen Fachschule – Agrarwirtschaft.