Einjährige Fachschule Agrarwirtschaft (FSA1)
Überblick
Aufnahmevoraussetzungen
In die einjährige Fachschule – Agrarwirtschaft (FSA1) kann aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
- eine erfolgreiche abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und
- den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Abschlüsse und Berechtigungen
Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen berechtigt, das Führen der Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter“
Außerdem berechtigt das Bestehen der Abschlussprüfung zum Eintritt in die Klasse II der zweijährigen Fachschule – Agrarwirtschaft.