Agrarwirtschaft (Fachstufe) (AFA)
Übersicht
Aufnahmevoraussetzungen
Jede/r Schülerin/Schüler wird in der Regel nach erfolgreicher Beendigung der einjährigen Berufsfachschule – Landwirtschaft – in die Fachstufe 2 – Landwirtschaft - aufgenommen, wenn er/sie beabsichtigt den Beruf des Landwirtes / der Landwirtin zu erlernen.
Auf den vorherigen Besuch der einjährigen Berufsfachschule Agrarwirtschaft kann verzichtet werden, wenn das Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschul-reife vorhanden sind.
{slider Dauer der Ausbildung}
Der schulische Teil der dualen Ausbildung (Berufsschulunterricht) wird über zwei Jahre in Teilzeitform in den Fachstufenklassen 2 und 3 durchgeführt.
{slider Unterrichtsfächer}
Die Fachstufenklassen 2 und 3 (Landwirtschaft) enthalten die folgenden Unterrichtsfächer:
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch / Kommunikation -
- Politik
Fachtheorie mit den Lernfeldern:
- Führen eines Betriebes
- Erzeugen und vermarkten von Pflanzen u. pfl. Produkten
- Erzeugen und vermarkten von Tieren u. tierischen Produkten
- Fachpraxis (DEULA), In den Fachstufen für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin wird jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.
{slider Abschlüsse und Berechtigungen}
- Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer den Berufsschulabschluss erhalten hat.
- Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer den Berufsschulabschluss erworben hat und die Berufsausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin erfolgreich abgeschlossen hat.
- Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer den Berufsschulabschluss erworben hat, die Berufsausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin erfolgreich abgeschlossen hat und
- im Abschluss einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und
- im Fach Deutsch/Kommunikation, einer Fremdsprache und einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens befriedigende Leistungen nachweist.
- Der Berufsschulabschluss und die erfolgreich beendete Berufsausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin berechtigen zum Besuch der einjährige Fachschule – Agrarwirtschaft -.
{slider Bewerbungen}
Bewerbungen müssen bis zum 20. Februar des Jahres an das Schulbüro erfolgen.
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