Einjährige Berufsfachschule Agrarwirtschaft (BFA)
Übersicht
Aufnahmevoraussetzungen
Eingangsvoraussetzung ist mindestens der Hauptschulabschluss
Dauer der Ausbildung
Die einjährige Berufsfachschule – Agrarwirtschaft – wird als Vollzeitklasse über ein Jahr geführt. Das erste Ausbildungsjahr kann auch als Teilzeitklasse mit zwei Berufsschultagen - ebenfalls über ein Jahr – absolviert werden, sofern ein Ausbildungsvertrag vorliegt.
Anrechnungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen Berufsfachschule soll auf die Ausbildungszeit in folgenden Ausbildungsberufen anerkannt werden:
Landwirt/in, Fachkraft für Agrarservice, Pferdewirt/in, Tierwirt/in oder Fischwirt/in –
{slider Stundentafel für die Vollzeitform}
Berufsfeldübergreifender Lernbereich | |
Unterrichtsfächer | Wochenstunden |
Deutsch / Kommunikation | 9 |
Englisch / Kommunikation | |
Politik | |
Sport | |
Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich | |
Lernfelder | Wochenstunden |
Führen eines Betriebes | 9 |
Erzeugen und Vermarkten von pflanzlichen Produkten | |
Erzeugen und Vermarkten von tierischen Produkten | |
Berufsfeldbezogener Lernbereich - Praxis | |
landwirtschaftlicher Betrieb | 18 |
Fachpraxis in der Schule | |
Es soll insgesamt ein praktischer Anteil von 160 Std. in dem Lernbereich enthalten sein. | |
In der Berufsfachschule soll jährlich ein einwöchiger kostenpflichtiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. |
{slider Abschlussprüfung, Wiederholung und Beendigung der Schulpflicht}
- Es wird 1 Klausur über 90 Minuten und eine praktische Prüfung durchgeführt.
- Die einjährige Berufsfachschule ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen drei
- Lernbereichen mindestens mit „ausreichend“ bewertet sind.
- Die Wiederholung der einjährigen Berufsfachschule ist einmal möglich.
- Nach Abschluss der Berufsfachschule endet die Schulpflicht.
- Eine Versetzung in die zweijährige Berufsfachschule ist möglich.
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